Verkehrsrecht bzw. Verkehrsunfallrecht

Im Falle eines Verkehrsunfalls heißt es zunächst Ruhe bewahren.

Dann heißt es verschiedenste Aufgaben nacheinander abzuarbeiten:

  1. Unfallstelle sichern
  2. Erste-Hilfe-Leisten
  3. Notruf nicht vergessen (Notrufnummer: 112)
  4. Bei Eintreffen der Polizei

Die Polizisten sind in aller Regel sehr freundlich und geschult auch diejenigen Informationen aus Ihnen herauszuholen, die Sie ihnen gar nicht geben sollten.

Auch hier gilt: Sie haben ein Recht zu schweigen.

Von diesem Recht sollten Sie immer Gebrauch machen! Und zwar auch dann, wenn Sie der Auffassung sind, alles richtig gemacht zu haben.

Der Richter kann dies später alles anders sehen.

Sie sind lediglich verpflichtet, die folgenden Angaben zu machen:

  1. Ihre Personalien
  2. Die Angabe, dass Sie als Fahrer eines Fahrzeugs, als Fußgänger oder sonst wie an dem Unfall beteiligt sind
  3. Die Angabe, welches Ihr Kfz ist.

Schluss!!

Dies ergibt sich aus der strafgesetzlichen Vorschrift des § 142 StGB: Dort heißt es zu den erforderlichen Angaben:

"Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfert, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat, ... bestraft wird."

Achtung

Die Formulierung "Art der Beteiligung" bedeutet NICHT, dass Sie Angaben zum Unfallhergang machen müssen. Selbst dann nicht, wenn dies die Polizei anders sieht!!!.

Kontaktdaten

Michael Hoffmann
– Rechtsanwalt –
Kochenholzstraße 37
53842 Troisdorf (Spich)

Tel.: 02241 / 9 22 81 2-0
Fax: 02241 / 9 22 81 2-2

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