Beauftragung

Ich freue mich jederzeit über eine Email. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass die Antwort nicht immer am gleichen Tag erfolgen kann.

Emailadresse: kanzlei@ra-michael-hoffmann.de

Sie wollen mich mit einem Fall beauftragen: Gern! Aber beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Im Falle einer beabsichtigten Beauftragung laden Sie Sich bitte die folgenden Dateien herunter, drucken Sie diese aus und übermitteln Sie mir diese bitte vollständig ausgefüllt per Post! Fax oder Email reichen nicht!

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass allein die Zusendung der Unterlagen noch nicht zur Mandatsübernahme führt!
Das Mandat nehme ich allein durch schriftliche Bestätigung an.

Immer Erforderlich sind:

1. Fragebogen für den Mandanten mit Hinweisen zur Kostentragung gemäß § 49 b BRAO

2. Vollmacht

Ausfüllhinweise:

In der Vollmacht heißt es: " … wird hiermit in Sachen …"

Dort sollte Ihr Nachname angegeben werden. Im Zivilrecht wird zumeist auch der Gegner (Nachname) im Falle einer Firma nur deren Kurzbezeichnung ohne GmbH-Zusatz o.ä. angegeben.

Bsp: „Müller ./. Meier“

"… wegen …"

Hier soll der Gegenstand identifizierbar gemacht werden.

Bsp: „Forderung“, „Forderungsabwehr“, „Schadenersatz“, „Verteidigung“

3. DSGVO Belehrung und Hinweise 

Wie bedauerlicherweise überall kommen Sie auch bei mir an Datenschutzbestimmungen nicht vorbei.

Fakultativ werden erforderlich

1. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht?

Insbesondere in Verkehrsunfallangelegenheiten, aber auch in Arbeitsrechtssachen (bspw. Streit um eine Krankmeldung), Sozialrechtsangelegenheiten (Schwerbehinderung), wird eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht benötigt.

2. Entbindung von der anwaltlichen Schweigepflicht

Es gibt Angelegenheiten, in denen ich nicht ohne weiteres mit Dritten Personen sprechen kann. Insbesondere wenn Familienangehörige oder sonstige Dritte auf Ihrer Seite in die Sachbearbeitung einbezogen werden sollen, bedarf es daher einer eindeutigen - nur im Original und schriftlich vorliegenden - weitergehenden Erklärungen Ihrerseits.

Kosten

Die Einzelheiten zu Kosten und sonstigem finden Sie unter FAQ

Sollten Sie der Auffassung sein, Beratungshilfe oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen zu können, beachten Sie bitte die weiteren Hinweise im Abschnitt FAQ-Prozesskosten und Beratungshilfe sowie insbesondere auch die Links zu den erforderlichen Formularen.