Filesharing/ Abmahnung

Sie sind von einer Anwaltskanzlei wegen sog. "Filesharing" abgemahnt worden? Sie sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die angeblich entstandenen Anwaltskosten bezahlen?

Dann lesen Sie die folgenden Hinweise:

Verschiedenste Rechtsanwälte sind in der Vergangenheit von der Musik und Filmindustrie damit beauftragt worden, das Internet darauf zu durchsuchen, ob und inwieweit es zu Rechtsverletzungen durch illegales Herunterladen, insbesondere aber durch illegales wieder zur Verfügung Stellen, gekommen ist.  

Da die Abmahnungen sehr unterschiedlich gehalten sind, kann aus Platzgründen nicht auf alle Einzelheiten eingegangen werden. 

Kontaktdaten

Michael Hoffmann
– Rechtsanwalt –
Kochenholzstraße 37
53842 Troisdorf (Spich)

Tel.: 02241 / 9 22 81 2-0
Fax: 02241 / 9 22 81 2-2

NOTFALLNUMMER:
+49 (0) 173 / 52 52 92 3

Rückrufbitte:
Zum Rückrufformular

Zum Inhalt der Abmahnung

Allgemein wird zunächst in mehr oder weniger genauer Form der Verstoß gegen das Urheberrecht der die abmahnenden Rechtsanwälte beauftragenden Mandanten unter Hinweis auf (die angeblich vorliegenden Beweismittel) dargestellt.

Dann wird der Abgemahnte aufgefordert, eine vorbereitetestrafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Im Anschluss hieran wird dargestellt, dass der Verstoß allein es rechtfertige von dem Abgemahnten Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten zu fordern.

Hierfür werden in der Regel Fristen von 3 - 5 Tagen gesetzt.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung

Ruhe bewahren und keine vorschnelle Unterschrift leisten.

Die vorformulierten Abmahnungen enthalten zunächst ein Schuldanerkenntnis. Durch die vorschnelle Unterschrift können Sie also erklären, die Urheberrechtsverletzung selbst begangen zu haben, obwohl dies - ggf. sogar nachweislich - nicht der Fall gewesen ist.

Aber auch nicht ignorieren!

In keinem Falle dürfen Sie die Forderung der abmahnenden Rechtsanwälte ignorieren. In einem solchen Falle müssen Sie damit rechnen, eine von einem Gericht erlassene sog. "einstweilige Verfügung" zu erhalten. Diese beinhaltet zum einen die Unterlassungsverpflichtung und zum anderen die Kostentragungspflicht für die vorprozessual angefallenen und die durch das gerichtliche Verfahren angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten, die im Zweifel erheblich höher ausfallen, als dasjenige, was die Anwälte zuvor gefordert hatten. 

Die Lösung: "modifizierte Unterlassungserklärung"

Die Modifizierung erfolgt nacht dem Grundsatz:  

So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig.

Machen Sie dies in keinem Falle selbst!

Im Falle des Falles sprechen Sie mich an!

Notfallnummer:

+49 (0) 173 / 52 52 92 3