Achtung Sattelkauf*

Was sind Sattelmängel

Das Recht beim Kauf: Nicht jeder Fehler lässt sich korrigieren

Ein Sattelkauf kann schnell zu Ärger führen, wenn das gute Stück anschließend nicht optimal auf den Pferderücken passt. Aber hat er deswegen gleich einen Fehler? Und kann ich ihn problemlos umtauschen? Wir haben mit dem Siegburger Rechtsanwalt Michael Hoffmann über das Thema gesprochen.

Pferderegion:
Kann ich einen im Laden ohne Anprobe gekauften Sattel überhaupt zurückgeben, wenn er nicht passt?

Hoffmann:
Ein generelles Umtauschrecht existiert nicht, insbesondere dann nicht, wenn der Sattel einfach nur nicht mehr gefällt. Etwas anderes gilt, wenn der Verkäufer ausdrücklich zugestanden hat, dass der Sattel zurückgegeben werden kann, wenn er nicht passt. Das bloße Nicht-Passen auf dem Pferd stellt aber keinen Sachmangel dar. Ein gesetzliches „Umtauschrecht" gibt es ohnehin nicht!

Pferderegion:
Wenn der Verkäufer mir im Laden verspricht, der Sattel sei „auf jedes Pferd anpassbar", muss er dann auch dafür haften?

Hoffmann:
Eine solche Aussage könnte man als ausdrückliche Zusicherung verstehen, für die der Verkäufer dann auch einstehen muss. In der Praxis ist aber meistens nachträglich nicht mehr genau festzustellen, wie die Aussage gemeint war: Schließlich kann und will der Verkäufer praktisch gesehen nicht die Garantie für jede Art von Pferd und Anpassung übernehmen.

Pferderegion:
Wenn der Sattel zunächst gepasst hat, aber nach einigen Wochen zu drücken beginnt, muss der Verkäufer dann auf seine Kosten nachbessern?

Hoffmann:
Generell ist eine solche Pflicht nicht gegeben, weil sich der Pferderücken schnell verändern kann und dies kein Mangel des Sattels darstellt. Soweit nicht auch die Anpassung ausdrücklich vereinbart war, muss der Sattler auch grundsätzlich nicht nachbessern. Es empfiehlt sich daher, bereits beim Kauf eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, die gute Sattler in der Regel auch von sich aus anbieten.

Pferderegion:
Ich habe bei einem neuen Sattel einen Materialfehler entdeckt. Kann ich den Sattel sofort zurückgeben?

Hoffmann:
Nein, nach den gesetzlichen Regeln jedenfalls nicht. Nach der Schuldrechtsreform hat der Gesetzgeber dem Verkäufer ein relativ weitreichendes Recht zur Nachbesserung gewährt. Daher muss der Käufer zunächst einen Nachbesserungsversuch akzeptieren, erst wenn dieser scheitert oder der Verkäufer sich weigert, kann der Sattelkunde vom Kauf zurücktreten. Ein Tipp: Nachbesserung schriftlich verlangen, um Beweise zu sichern!

Pferderegion:
Wenn mir der Verkäufer aber nun statt einer Reparatur die Lieferung eines anderen Sattels anbietet, muss ich das akzeptieren?

Hoffmann:
Grundsätzlich ja, denn der Verkäufer kann statt einer Nachbesserung (also Reparatur) auch eine Neulieferung vornehmen. Der neue Sattel muss aber gleichwertig sein, also von gleichem Typ und gleicher Qualität sein. Ansonsten kann man den Ersatzsattel ablehnen und sein Geld zurückverlangen.

Pferderegion:
Welche Rechte habe ich, wenn ich an einem gebraucht gekauften Sattel einen Fehler entdecke?

Hoffmann:
Grundsätzlich die gleichen Rechte wie bei einem neuen Sattel. Allerdings ist zu beachten, dass der Privatverkäufer (im Gegensatz zum Händler) durch eine besondere Vereinbarung die Haftung für Sachmängel weitgehend ausschließen kann. Nur wenn der private Verkäufer beim Verkauf bewusst falsche Angeben gemacht hat, ist der Haftungsausschluß insoweit unwirksam.

*Unter der Rubrik Achtung Sattelkauf veröffentlichte die Zeitschrift "Die Pferderegion" im Juni 2008, dort S. 9 unter verschiedensten Rubriken eine Reihe zur Thematik Sattler und Sattel sowie Sattelaufbau. Der hier erneut vorgestellte Artikel entstand aus einem mit dem Unterzeichner geführten Interview mit dem Verleger und Kollegen Rechtsanwalt Nils Michael Becker, dem ich für die erfolgte Genehmigung der hier erfolgten Veröffentlichung an dieser Stelle nochmals ganz herzlich danke.

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